Beeidigte Übersetzerin · Nordwestschweiz

Beglaubigte Übersetzung Spanisch-Deutsch in Basel

Offizielle spanische Urkunden für Ämter und Behörden in der Region Basel. Zuverlässige und anerkannte beglaubigte Übersetzung Spanisch-Deutsch.


Benötigen Sie eine professionelle beglaubigte Übersetzung Spanisch-Deutsch für eine Behörde, das Zivilstandsamt oder das Migrationsamt in Basel-Stadt oder Basel-Landschaft? Als beeidigte Übersetzerin fertige ich rechtssichere Übersetzungen mit Unterschrift und Amtssiegel an. Mein Büro befindet sich in der Ritterstrasse 11 in Lörrach, nur wenige Minuten vom Badischen Bahnhof entfernt.

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Präzise beglaubigte Übersetzung Spanisch-Deutsch für Amtseingaben


Sie senden mir einen gut lesbaren Scan Ihrer Dokumente per E-Mail, und ich teile Ihnen umgehend den Festpreis für Ihre beglaubigte Übersetzung Spanisch-Deutsch mit. Die fertige Übersetzung können Sie nach vorheriger Terminabsprache direkt in Lörrach abholen – alternativ schicke ich Ihnen die Unterlagen sicher und schnell per Post an Ihre Schweizer Adresse.

Da ich beim Landgericht Freiburg beeidigt bin, besitzt meine Beeidigung in Deutschland uneingeschränkte Gültigkeit. In der Schweiz entscheidet jede Behörde eigenständig, ob sie diese Fassung akzeptiert. Bitte klären Sie dies im Vorfeld direkt mit der zuständigen Stelle in Basel ab.

  • Zivilstandsamt: Heiratsurkunden, Geburtsurkunden, Namensänderungen und Scheidungsurteile
  • Migrationsamt Basel-Stadt und Amt für Migration und Bevölkerung Basel-Landschaft
  • Einwohnerdienste und AHV-Ausgleichskassen
  • Arbeitgeber, Notariate und Bankinstitute

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Vorgaben vom Zivilstandsamt in Basel


Für Eheschließungen, die Registrierung von Kindern oder offizielle Namensänderungen verlangen die Zivilstandsämter in der Region Basel im Regelfall die vollständige spanische Urkunde im Wortlaut – die sogenannte certificación literal, keinen gekürzten Auszug. Häufig muss sich die Apostille bereits direkt auf dem Original befinden. Da Spanien und die Schweiz dem Haager Apostilleübereinkommen angehören, teilt Ihnen das Amt verbindlich mit, ob diese Formalität für Ihre beglaubigte Übersetzung Spanisch-Deutsch erforderlich ist.

Namen und persönliche Daten übernehme ich präzise so, wie sie im spanischen Originaldokument verzeichnet sind, einschließlich der in Spanien üblichen Doppelnamen. Ob das Register diese exakt so übernimmt, entscheidet jedoch die jeweilige Behörde vor Ort.

Im Kanton Basel-Landschaft prüfen die regionalen Gemeindeämter oft ähnliche Unterlagen. Die genauen Anforderungen können sich dabei von Allschwil bis Liestal unterscheiden. Senden Sie mir gerne eine Nachricht, welches Amt Ihr Anliegen bearbeitet.

Unterstützung für Migrationsamt, SEM und AHV


Für die Beantragung oder Verlängerung einer Aufenthaltsbewilligung (Ausweis B), der Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) oder im Rahmen des Familiennachzugs verlangen die Migrationsämter häufig den spanischen Strafregisterauszug, Arbeitsverträge oder aktuelle Lohnabrechnungen. Während das Staatssekretariat für Migration (SEM) die rechtlichen Rahmenbedingungen vorgibt, läuft das konkrete Gesuch über den jeweiligen Kanton.

Ich fertige für Sie die passgenaue beglaubigte Übersetzung Spanisch-Deutsch jener Unterlagen an, die von der Behörde namentlich gefordert werden. Bitte beachten Sie, dass ich keine behördlichen Bewilligungen ausstelle und nicht in laufende Verwaltungsverfahren eingreife.

Welche Urkunden für Schweizer Behörden übersetzt werden


Das Zivilstandsamt verlangt im Regelfall die vollständige Registerurkunde im Original. Das Migrationsamt fordert oft zusätzlich den Strafregisterauszug oder den Arbeitsvertrag an. Jedes Dokument für Ihre beglaubigte Übersetzung Spanisch-Deutsch wird von mir separat mit einem Amtssiegel versehen.

Eventuelle Unstimmigkeiten im spanischen Originaltext werden von mir nicht korrigiert. Den genauen Ablauf einer beglaubigten Übersetzung finden Sie auf der Startseite, und eine vollständige Übersicht aller Dokumenttypen steht unter Urkunden bereit.

Häufig angefragt für Basel


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Hinweis zur kantonalen Anerkennung

Ich bin nicht auf der offiziellen Übersetzerliste eines Schweizer Kantons eingetragen. Falls Ihre Behörde zwingend eine dort registrierte Person verlangt, muss die Übersetzung direkt in der Schweiz erstellt werden. Wird hingegen eine in Deutschland beeidigte Fassung akzeptiert, kann ich diese nach vorheriger behördlicher Rückfrage gerne als beglaubigte Übersetzung Spanisch-Deutsch für Sie anfertigen.

Anreise vom Badischen Bahnhof

Die Ritterstrasse 11 in Lörrach ist vom Badischen Bahnhof in Basel aus in wenigen Minuten erreichbar – bequem mit dem Tram über die Grenze oder mit dem Auto. Bitte vereinbaren Sie unbedingt vorab einen Termin. Falls Sie nicht persönlich anreisen möchten, schicke ich Ihnen die Unterlagen einfach per Post in die Schweiz zu.

So bestellen Sie Ihre Übersetzung


  1. Klären Sie vorab mit Ihrer Behörde in Basel, ob eine deutsche Beeidigung akzeptiert wird.
  2. Senden Sie mir den Scan Ihrer spanischen Urkunde (inklusive Apostille, falls vorhanden) per E-Mail zu.
  3. Sie erhalten umgehend ein faires Festpreisangebot. Nach Ihrer Bestätigung fertige ich die beglaubigte Übersetzung Spanisch-Deutsch mit Siegel an.
  4. Holzen Sie die Dokumente nach Terminvereinbarung in Lörrach ab oder nutzen Sie den bequemen Postversand in die Schweiz.

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Häufig gestellte Fragen


Nimmt ein Amt in Basel eine deutsche Beeidigung an?

Nicht immer. Ich bin vom Landgericht Freiburg beeidigt, nicht auf einer kantonalen Liste der Schweiz. Viele Zivilstandsämter und Migrationsämter in Basel akzeptieren die gestempelte Fassung für eine beglaubigte Übersetzung Spanisch-Deutsch trotzdem – oft zusammen mit der Apostille auf dem Original. Fragen Sie Ihr Amt, bevor Sie bestellen.

Was muss ich tun, bevor ich beauftrage?

Schreiben Sie dem Amt, welches Dokument Sie vorlegen und dass die Übersetzung von einer in Deutschland beeidigten Übersetzerin stammt. Wenn das Amt eine kantonal anerkannte Person verlangt, muss die Übersetzung in der Schweiz entstehen. Ich übersetze dann nicht für diesen Gang.

Brauche ich eine Apostille?

Für Personenstandsurkunden oft ja, auf dem spanischen Original, bevor ich übersetze. Ich stelle keine Apostille aus. Steht sie schon auf dem Blatt, übersetze ich den Text mit.

Kann ich die Übersetzung in Lörrach abholen?

Ja, nach Termin in der Ritterstrasse 11. Vom Badischen Bahnhof in Basel sind es wenige Minuten. Ohne Termin komme ich nicht ins Büro. Wenn Sie nicht fahren, sende ich die Blätter per Post in die Schweiz.

Reicht ein Scan?

Für Preis und Übersetzung ja. Das Original können Sie bei der Abholung vorzeigen, wenn Ihr Amt das verlangt.