Hinweis zur kantonalen Anerkennung
Ich bin nicht auf der offiziellen Übersetzerliste eines Schweizer Kantons eingetragen. Falls Ihre Behörde zwingend eine dort registrierte Person verlangt, muss die Übersetzung direkt in der Schweiz erstellt werden. Wird hingegen eine in Deutschland beeidigte Fassung akzeptiert, kann ich diese nach vorheriger behördlicher Rückfrage gerne als beglaubigte Übersetzung Spanisch-Deutsch für Sie anfertigen.