Haager Übereinkommen · Anita Boraki

Apostille und beglaubigte Übersetzung Spanisch-Deutsch

Ich übersetze die Apostille, wenn sie auf dem Dokument steht – ich stelle sie nicht aus.


Die Apostille bestätigt die Echtheit einer öffentlichen Urkunde. Deutsche Stellen brauchen daneben fast immer eine beglaubigte Übersetzung Spanisch-Deutsch. Ich übernehme den spanischen Apostillentext in die beglaubigte Fassung; die Apostille selbst beantragen Sie im Ausstellungsland.

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Was die Apostille leistet – und was nicht


Die Apostille nach dem Haager Übereinkommen bestätigt, dass die Unterschrift oder das Siegel auf einer öffentlichen Urkunde echt ist. Sie ersetzt keine beglaubigte Übersetzung Spanisch-Deutsch. Deutsche Behörden brauchen oft beides: die apostillierte Urkunde und die beglaubigte deutsche Fassung.

Ich stelle keine Apostillen aus und beantrage sie nicht bei spanischen oder lateinamerikanischen Behörden. Meine Aufgabe ist die Übersetzung des Wortlauts – einschließlich der Apostille, wenn sie auf dem Blatt steht.

  • Apostille bestätigt Echtheit, nicht den Inhalt auf Deutsch
  • Beglaubigte Übersetzung macht den Inhalt für deutsche Stellen lesbar
  • EU-Formblätter können die Apostille in manchen Fällen ersetzen
  • Ob beides nötig ist, entscheidet die empfangende Behörde
  • Ich übersetze die Apostille mit, stelle sie aber nicht aus

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Wann die Apostille mitübersetzt wird


Senden Sie den Scan so, wie das Blatt vorliegt – Urkunde und Apostille auf einer Seite oder als Folgeblatt. Ich übernehme den spanischen Text der Apostille in die beglaubigte Fassung.

Häufig beglaubigt


  • Apostille auf Geburts- und Heiratsurkunden
  • Apostille auf Ledigkeitsbescheinigungen
  • Apostille auf notariellen Urkunden und Vollmachten
  • Apostille auf Hochschulzeugnissen, wenn die Stelle sie verlangt
  • Mehrsprachige EU-Formblätter ohne Apostille, falls akzeptiert
  • Urkunden aus Staaten außerhalb der EU mit Haager Apostille

Häufig apostilliert: Geburtsurkunde und Heiratsurkunde.

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Spanien und die EU

Für viele Personenstandsurkunden aus Spanien kann das mehrsprachige Formular die Apostille ersetzen. Das Standesamt vor Ort sagt Ihnen, ob das für Ihren Vorgang gilt. Im Zweifel übersetze ich den literalen Auszug inklusive Apostille.

Lateinamerika

Urkunden aus Staaten mit Haager Apostille laufen ähnlich: zuerst die Apostille im Ausstellungsland, danach die beglaubigte Übersetzung. Ich prüfe am Scan, ob der Apostillentext mitübersetzt werden muss.

Ablauf, wenn eine Apostille dabei ist


  1. Scan der Urkunde inklusive Apostille per E-Mail.
  2. Festpreis für die Übersetzung – nicht für die Ausstellung der Apostille.
  3. Beglaubigte Fassung mit übersetztem Apostillentext, per Post oder Abholung.

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Fragen zur Apostille


Stellen Sie Apostillen aus?

Nein. Eine Apostille stellt nur die zuständige Behörde des Ausstellungslandes aus. Ich fertige die beglaubigte Übersetzung an – einschließlich des Apostillentextes, wenn er auf Spanisch auf dem Dokument steht.

Brauche ich für spanische Urkunden immer eine Apostille?

Nicht immer. Innerhalb der EU können bestimmte Personenstandsurkunden ohne Apostille ausreichen, vor allem mehrsprachige Formblätter. Ob Ihre deutsche Stelle trotzdem eine Apostille verlangt, entscheidet sie selbst.

Übersetzen Sie die Apostille mit?

Ja, wenn sie Teil des eingescannten Dokuments ist. Eine Apostille ohne die dazugehörige Urkunde übersetze ich in der Regel nicht getrennt, weil Behörden beides zusammen prüfen.

Gilt dasselbe für Urkunden aus Lateinamerika?

Viele lateinamerikanische Staaten sind dem Haager Apostilleübereinkommen beigetreten. Ob Ihre konkrete Urkunde eine Apostille braucht, hängt vom Ausstellungsland und von der deutschen Stelle ab – nicht von der Übersetzung.

Ersetzt die Apostille die beglaubigte Übersetzung?

Nein. Die Apostille bestätigt die Echtheit der Unterschrift auf dem Original. Die beglaubigte Übersetzung macht den Inhalt auf Deutsch lesbar. Beides erfüllt unterschiedliche Zwecke.