Beeidigte Übersetzerin

Beglaubigte Übersetzung Spanisch-Deutsch in Lörrach

Ritterstraße 11, 79541 Lörrach – bundesweit anerkannt bei Behörden und Ämtern


Benötigen Sie eine beglaubigte Übersetzung von Spanisch nach Deutsch oder Deutsch nach Spanisch? Als beeidigte Übersetzerin fertige ich diese professionell mit Unterschrift und Amtssiegel an. Eine persönliche Abholung in der Ritterstraße 11 ist nach vorheriger Terminabsprache möglich – alternativ biete ich einen schnellen, sicheren Postversand in ganz Deutschland an.

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Fußgängerzone – beglaubigte Übersetzung Spanisch-Deutsch, Anita Boraki

Für wen biete ich beglaubigte Übersetzungen von Spanisch nach Deutsch an?


Zahlreiche Mandanten und Privatpersonen benötigen eine beglaubigte Übersetzung, da Behörden, Bildungseinrichtungen oder Notare spanische Dokumente zwingend in deutscher Sprache verlangen – oder weil deutsche Urkunden für die Verwendung in Spanien bestimmt sind.

Meistens geht es dabei um amtliche Anmeldungen, Eheschließungen, Einbürgerungsverfahren, Schul- und Studienabschlüsse sowie um finanzielle oder rechtliche Unterlagen für Banken und Arbeitgeber. Jede Übersetzung muss dabei buchstaben- und sinngetreu dem Original entsprechen und das offizielle Siegel einer beeidigten Übersetzerin tragen.

  • Standesamt: Heiratsurkunden, Geburtsurkunden, Ehefähigkeitszeugnisse bzw. Ledigkeitsbescheinigungen
  • Ausländerbehörde und Einbürgerung: Amtliche Nachweise aus Spanien in beglaubigter deutscher Fassung
  • Schulen und Hochschulen: Zeugnisse, Diplome und akademische Grade (Spanisch-Deutsch)
  • Notariate, Kanzleien und Kreditinstitute: Vollmachten, Verträge, Erbschaftsunterlagen
  • Privatkunden, die spanische Urkunden bei offiziellen Stellen vorlegen müssen

Ausführliche Informationen zum genauen Ablauf einer beglaubigten Übersetzung finden Sie direkt auf der Startseite.


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Offizielle Übersetzung amtlicher Urkunden


Ich übersetze primär offizielle Personenstandsurkunden und offizielle Nachweise, die von Behörden explizit gefordert werden. Senden Sie mir einfach einen gut lesbaren Scan – ich prüfe direkt, ob eine Apostille erforderlich ist und in welcher Ausführung die jeweilige Behörde die Übersetzung akzeptiert.

Stempel der beeidigten Übersetzerin für Spanisch-Deutsch

Häufig angefragte Dokumente


  • Geburtsurkunde und Heiratsurkunde
  • Ledigkeitsbescheinigung und Scheidungsurteil
  • Führerschein und erweiterte Meldebescheinigung
  • Schulabschlusszeugnisse, Hochschuldiplome, offizielle Anerkennungen
  • Vollmachten, Notarielle Urkunden, Europäische Nachlasszeugnisse
  • Arbeitsverträge und offizielle Behördenbescheinigungen

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Persönliche Abholung in der Ritterstraße 11

Nach vorheriger Terminabsprache können Sie Ihre fertige, unterschriebene und gestempelte Übersetzung direkt vor Ort abholen. Auf Wunsch können Sie dabei auch das Originaldokument kurz vorzeigen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass unangekündigte Besuche ohne festen Termin nicht möglich sind.

Bequemer Postversand in ganz Deutschland

Falls Sie die Unterlagen nicht persönlich abholen können, schicke ich Ihnen die beglaubigte Übersetzung zuverlässig per Post zu. Sofern die zuständige Behörde es erlaubt, stelle ich Ihnen die Dokumente alternativ auch mit einer qualifizierten elektronischen Signatur aus. Die rechtliche Anerkennung bleibt dabei im gesamten Bundesgebiet uneingeschränkt gewahrt.

So unkompliziert läuft Ihre Übersetzung ab


Vom ersten digitalen Scan bis zur persönlichen Abholung in der Ritterstraße 11 – oder dem schnellen postalischen Versand innerhalb Deutschlands.

  1. Senden Sie mir Ihr Dokument als gut lesbaren Scan oder klares Foto per E-Mail zu.
  2. Sie erhalten umgehend ein faires Festpreisangebot inklusive verbindlichem Liefertermin – absolut transparent und ohne versteckte Kosten.
  3. Nach Ihrer verbindlichen Bestätigung fertige ich die beglaubigte Übersetzung samt offiziellem Siegel an.
  4. Sie holen die Unterlagen vor Ort ab oder erhalten sie bequem per Post beziehungsweise als digital signierte Datei.

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Anerkannte beglaubigte Übersetzung Spanisch-Deutsch

Häufig gestellte Fragen


Kann ich die beglaubigte Übersetzung persönlich abholen?

Ja. Nach vorheriger Terminabsprache können Sie die unterschriebene und gestempelte Übersetzung in der Ritterstraße 11 abholen. Ein postalischer Versand in ganz Deutschland ist ebenfalls möglich.

Wird die Übersetzung beim Standesamt anerkannt?

Ja. Als beeidigte Übersetzerin fertige ich beglaubigte Übersetzungen von Spanisch nach Deutsch an, die bundesweit von Behörden wie Standesämtern, Ausländerbehörden und Schulen anerkannt werden.

Brauche ich eine Apostille für spanische Urkunden?

Viele spanische Personenstandsurkunden erfordern vor der Übersetzung eine Apostille. Ob Ihre zuständige Behörde das Original, die Apostille und die beglaubigte Übersetzung verlangt, kläre ich gerne im Vorfeld mit Ihnen ab.

Ist ein persönlicher Termin zwingend erforderlich?

Für die Erstellung der Übersetzung genügt in der Regel ein gut lesbarer Scan oder ein klares Foto per E-Mail. Ein persönlicher Termin ist optional, falls Sie das Original vorlegen oder die Dokumente direkt abholen möchten.

Arbeiten Sie ausschließlich lokal?

Nein, meine beglaubigten Übersetzungen besitzen bundesweite Gültigkeit. Auftraggeber aus ganz Deutschland erhalten die Unterlagen wahlweise per Post oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur.