Extracto literal
Der wörtliche Registerauszug ist die Fassung, die Standesämter am häufigsten verlangen. Ich übersetze Vermerke und Randvermerke mit, damit die deutsche Stelle denselben Inhalt prüft wie das spanische Registro Civil.
Personenstand · Anita Boraki
Certificación literal, internationales Formular oder Libro de Familia – mit Siegel einer beeidigten Übersetzerin.
Eine spanische Geburtsurkunde (certificado de nacimiento) wird in Deutschland fast immer als beglaubigte Übersetzung Spanisch-Deutsch verlangt – etwa zur Anmeldung eines Kindes, für Kindergeld, Namensführung oder die Einbürgerung. Ich übersetze den Wortlaut unverändert und versehe die Fassung mit Unterschrift und Stempel.
Deutsche Stellen prüfen nicht den spanischen Registerauszug selbst, sondern eine beglaubigte Übersetzung Spanisch-Deutsch. Häufig geht es um die Beurkundung einer Geburt, die Namensführung, Kindergeld oder den Nachweis der Abstammung bei der Einbürgerung.
Ich übernehme den vollständigen Registertext: Namen, Daten, Randvermerke, Hinweise auf Anerkennungen oder Vaterschaft. Fehler im Original – etwa ein vertauschtes Datum – werden nicht korrigiert, sondern originalgetreu wiedergegeben.
Schicken Sie die Fassung, die die deutsche Stelle verlangt – nicht automatisch die kürzeste. Ein Certificado literal de nacimiento enthält Vermerke, die ein einfacher extracto oft weglässt. Fehlt ein Vermerk, muss die Übersetzung später ergänzt werden.
Zur Apostille auf spanischen Urkunden: Apostille und beglaubigte Übersetzung.
Der wörtliche Registerauszug ist die Fassung, die Standesämter am häufigsten verlangen. Ich übersetze Vermerke und Randvermerke mit, damit die deutsche Stelle denselben Inhalt prüft wie das spanische Registro Civil.
Ein EU-Formblatt kann die Übersetzung ersetzen – aber nur, wenn Ihre Behörde es ausdrücklich akzeptiert. Im Zweifel übersetze ich den literalen Auszug; das ist die sichere Variante.
Ja. Ein gut lesbarer Scan oder ein Foto genügt für das Angebot und in der Regel auch für die Übersetzung. Ob das Standesamt zusätzlich das Original verlangt, klären Sie mit der Behörde.
Der extracto literal gibt den Registerwortlaut wieder und muss meist vollständig übersetzt werden. Das mehrsprachige EU-Formular kann in manchen Fällen ohne Übersetzung ausreichen. Ob Ihre Stelle das Formular akzeptiert, entscheidet allein die Behörde.
Wenn die Apostille auf Spanisch ausgestellt ist, übersetze ich sie mit. Ich stelle selbst keine Apostille aus. Ob Sie eine brauchen, hängt vom Ausstellungsland und von der deutschen Stelle ab.
Typisch sind Standesamt, Familienkasse, Ausländerbehörde, Jugendamt und Einbürgerungsbehörden. Dieselbe beglaubigte Fassung gilt bundesweit.
Eine einzelne Urkunde ist oft in wenigen Werktagen fertig. Den Liefertermin nenne ich mit dem Festpreis, sobald ich den Scan gesehen habe.