Keine Sammelbeglaubigung
Mehrere Anlagen werden nicht zu einem Dokument. Jedes Original erhält Siegel und Unterschrift.
Aufenthalt · Anita Boraki
Unterlagen für Visum und Aufenthalt – jedes Stück einzeln beglaubigt, nicht als Sammelmappe.
Botschaft und Ausländerbehörde listen konkrete Nachweise. Jedes spanische Stück auf der Liste braucht in der Regel eine eigene beglaubigte Übersetzung Spanisch-Deutsch. Ich übersetze die genannten Dokumente, nicht die Checkliste selbst.
Typisch sind Arbeitsvertrag, Gehaltsnachweise, Heirats- oder Geburtsurkunde, Führungszeugnis, Schul- oder Hochschulabschluss. Jedes Original bleibt ein eigenes beglaubigtes Stück.
Ich stelle keine Visa aus und fülle keine Antragsformulare aus. Ich mache die spanischen Anlagen auf Deutsch lesbar.
Senden Sie die Liste der Behörde mit. Ich sage, welche Scans eine beglaubigte Übersetzung brauchen.
Einzelstücke: Arbeitsvertrag, Führungszeugnis. Urkunden.
Mehrere Anlagen werden nicht zu einem Dokument. Jedes Original erhält Siegel und Unterschrift.
Nennen Sie den Termin. Ich sage, ob die Übersetzung bis dahin machbar ist – ohne die Behörde zu vertreten.
In der Regel nicht. Formulare füllen Sie selbst. Ich übersetze die Anlagen, die die Behörde in spanischer Sprache nicht liest.
Ja. Liste und Scans zusammen senden.
Wo die Stelle es zulässt, ja. Fragen Sie die Botschaft, ob Papier mit Siegel nötig ist.
Ja, als Paket.
Ich übersetze, was vorliegt. Fehlende Anlagen holen Sie nach; ich ergänze die Übersetzung.