Namensführung · Anita Boraki

Beglaubigte Übersetzung Namensänderung Spanisch-Deutsch

Cambio de nombre oder Namensführung nach der Ehe – der Registerbeschluss, nicht nur der Ausweis.


Wenn der spanische Name und der deutsche Ausweis auseinanderlaufen, verlangt die Stelle eine beglaubigte Übersetzung Spanisch-Deutsch des Änderungsbeschlusses oder des Randvermerks – nicht nur den neuen Pass.

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Ausweis allein belegt die Änderung nicht


Ein neuer DNI zeigt den aktuellen Namen. Die Behörde will oft den Rechtsgrund: Ehe, Scheidung, gerichtliche Änderung. Ich übersetze den Beschluss oder den Vermerk auf der Personenstandsurkunde.

Buchstaben, Bindestriche und doppelte Nachnamen übernehme ich zeichengetreu. Eine „deutsche Sortierung“ der apellidos mache ich nicht.

  • Abgleich von Pass und Personenstand
  • Einbürgerung und Einbürgerungsbehörde
  • Standesamt nach Heirat oder Scheidung
  • Schule und Bank bei abweichender Schreibweise
  • Gerichtliche Namensänderung in Spanien

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Was die Namensänderung belegt


Beschluss, Randvermerk oder neue Urkunde – je nachdem, was Spanien ausgestellt hat.

Häufig beglaubigt


  • Resolución de cambio de nombre
  • Randvermerk auf Geburt oder Ehe
  • Neue Geburts- oder Heiratsurkunde
  • Gerichtsbeschluss
  • Apostille auf dem Beschluss
  • Alter und neuer Ausweis nur zur Kontrolle, nicht als Ersatz

Häufig mit Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde. Urkunden.

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Keine Umsortierung

Spanische Doppelapellidos bleiben in der Reihenfolge des Originals. Ich mache daraus keinen deutschen Geburtsnamen nach eigenem Ermessen.

Heirat ist nicht immer die Änderung

Nach spanischem Recht ändert die Ehe den Namen oft nicht. Ich übersetze nur, was die Urkunde sagt – nicht, was in Deutschland üblich wäre.

Ablauf bei Namensunterlagen


  1. Scan des Beschlusses oder des vermerkten Auszugs.
  2. Festpreis nach Textumfang.
  3. Beglaubigte Fassung für Standesamt oder Ausländerbehörde.

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Häufige Fragen


Reicht der neue Pass?

Für die Übersetzung des Namensgrundes nein. Der Pass ist kein Personenstandsnachweis.

Ändern Sie die Reihenfolge der Nachnamen?

Nein. Die Reihenfolge bleibt wie im spanischen Register.

Ist ein Gerichtsbeschluss nötig?

Nur wenn Spanien die Änderung so beurkundet hat. Manche Änderungen stehen nur als Vermerk auf der Geburtsurkunde.

Zusammen mit der Heiratsurkunde?

Ja, ein Paket ist üblich.

Wie lange?

Ein kurzer Beschluss oft in wenigen Werktagen.