Internationales Formular
Ein mehrsprachiges Formblatt kann die Übersetzung ersetzen – nur wenn Bank oder Gericht es akzeptieren. Im Zweifel übersetze ich den literalen Auszug.
Nachlass · Anita Boraki
Acta de defunción – für Erbschein, Witwenrente und die Beurkundung im deutschen Register.
Notare, Nachlassgerichte und Versicherer verlangen eine beglaubigte Übersetzung Spanisch-Deutsch der spanischen Sterbeurkunde. Ich übertrage Namen, Sterbedatum, Registerort und Randvermerke unverändert.
Ohne lesbare deutsche Fassung kommt der Nachlass oft nicht weiter: Erbschein, Konten, Sterbegeld, Hinterbliebenenrente. Dieselbe Urkunde braucht das Standesamt, wenn der Sterbefall nachbeurkundet werden soll.
Ich übersetze auch Hinweise auf Todesursache oder Randvermerke, sofern sie auf dem Auszug stehen – nicht mehr und nicht weniger als das Register.
Literaler Registerauszug und internationales Formular sind nicht dasselbe. Fragen Sie die empfangende Stelle, welche Fassung sie will.
Ein mehrsprachiges Formblatt kann die Übersetzung ersetzen – nur wenn Bank oder Gericht es akzeptieren. Im Zweifel übersetze ich den literalen Auszug.
Steht eine Todesursache auf der Urkunde, übersetze ich sie, weil sie Teil des Registertexts ist. Eine Kürzung nur auf ausdrücklichen Wunsch der empfangenden Stelle.
Manchmal bei Banken in der EU. Nachlassgerichte wollen oft den literalen Auszug übersetzt. Fragen Sie nach.
Wenn sie auf Spanisch vorliegt, übersetze ich sie. Ob Sie eine brauchen, sagt die deutsche Stelle.
Ja, etwa für einen Nachlass in Spanien.
Eine einzelne Sterbeurkunde oft in wenigen Werktagen.
Ja. Nennen Sie die Anschrift; ich sende die beglaubigte Fassung dorthin.