Kein Grundbuchantrag
Ich stelle keinen Antrag beim deutschen Grundbuchamt. Ich übersetze die spanische Urkunde, die der Notar dort vorlegen will.
Notariat · Anita Boraki
Escritura pública – Kauf, Gesellschaft, Anerkennung: der beurkundete Text vollständig.
Immobilien, Gesellschaftsanteile und Anerkennungen stehen in Spanien in der escritura. Deutsche Notare und Grundbuchämter brauchen eine beglaubigte Übersetzung Spanisch-Deutsch des beurkundeten Wortlauts, nicht eine Maklerzusammenfassung.
Notarielle Einleitungen, Identitätsfeststellung, Belehrungen und Schlussformel gehören zum Text. Ich lasse sie nicht weg, nur weil der Kaufpreis schon auf Seite 3 steht.
Anlagen (Pläne, Satzungen, Vollmachten) übersetze ich, wenn sie Teil der beurkundeten Urkunde sind oder die empfangende Stelle sie nennt.
Alle nummerierten Seiten. Fehlende Blätter machen die Beglaubigung unvollständig.
Ich stelle keinen Antrag beim deutschen Grundbuchamt. Ich übersetze die spanische Urkunde, die der Notar dort vorlegen will.
Notarielle Urkunden sind lang. Den Festpreis nenne ich nach dem vollständigen Scan, nicht nach der ersten Seite.
Nur wenn der empfangende Notar das ausdrücklich so will. Sonst bleibt die Urkunde vollständig.
Wenn sie Text enthalten oder beschriftet sind, ja. Reine Zeichnungen beschreibe ich, soweit nötig.
Bei escrituras für Deutschland häufig. Ich übersetze sie mit.
Ja.
Nach Seitenzahl. Eine kurze acta schneller als eine Kaufurkunde mit Anlagen.