Grundbuch · Anita Boraki

Beglaubigte Übersetzung Grundbuchauszug (Nota simple registral)

Nota simple informativa del Registro de la Propiedad – Eigentum, Lasten und finca, nicht die Kaufurkunde.


Notare, Banken und das Finanzamt prüfen das spanische Registerblatt als beglaubigte Übersetzung Spanisch-Deutsch. Die escritura de compraventa ist der Kaufvertrag, die nota simple der Registerstand.

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Registerstand und Kaufurkunde


Die nota simple zeigt den aktuellen Eintrag. Die escritura beurkundet den Kauf. Ich übersetze das Stück, das Ihre Stelle nennt.

Lasten, Hypotheken und finca-Nummer übernehme ich vollständig.

  • Immobilienkauf und Finanzierung
  • Deutscher Notar
  • Erbschaft und Steuer
  • Deutsche Grundbuchblätter ins Spanische

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Welchen Registerauszug Sie schicken


Nota simple aktuell, alle Blätter, nicht nur die erste Seite.

Häufig beglaubigt


  • Nota simple informativa
  • Certificación registral, falls verlangt
  • Catastro-Auszug nur extra, wenn genannt
  • Deutsches Grundbuch (ins Spanische)

Kaufvertrag: Escritura pública.

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Kein Eigentumsnachweis von mir

Ich stelle kein deutsches Grundbuch her. Ich übersetze die nota simple.

Aktuell

Banken wollen oft eine nota simple der letzten Tage. Die Übersetzung ändert das Datum nicht.

Ablauf für die Nota simple


  1. Vollständiger Scan.
  2. Preis nach Blättern.
  3. Beglaubigte Fassung an Notar oder Bank.

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Häufige Fragen


Reicht die Kaufurkunde?

Für den Registerstand oft nein. Die nota simple ist aktueller.

Catastro dasselbe?

Nein. Catastro ist steuerlich, das Registro dinglich.

Deutsches Grundbuch ins Spanische?

Ja.

Wie schnell?

Nach Seitenzahl.